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Die Einschüchterung eines anderen ist ein immer häufiger verwendetes Instrument, um sich insbesondere im unternehmerischen Wettbewerb Vorteile zu verschaffen. Dabei werden oft juristische Expertisen, wie etwa Rechtsgutachten, Auskünfte etc verwendet, die eine mögliche Strafbarkeit des anderen skizzieren, um den Druck auf diesen noch weiter zu erhöhen. Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Juristen, der eine solche Expertise erstellt, ist daher ebenso Inhalt des Buches, wie jene der Strafbarkeit des Auftraggebers. Daneben wird erörtert, wie eine solche Expertise gestaltet sein soll, um eine Strafbarkeit eines in derartigen Fällen unterstützend tätig werdenden Juristen möglichst zu verhindern - oder anders ausgedrückt, wie ein Jurist hier vorzugehen hat, damit sein Handeln als sozialadäquat beurteilt werden kann.
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Einschüchterung mittels Rechtsexpertisen, Johannes Oberlaber
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- Publicado en
- 2014
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