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Das Bundesverfassungsgericht erklärte das alte Erbschaftsteuerrecht wegen gleichheitswidriger Bewertungsregeln für verfassungswidrig, was den Gesetzgeber zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts (ErbStRG) veranlasste. Im Mittelpunkt steht ein methodenpluralistischer Ansatz, der bis zu sieben Bewertungsmethoden einführt und auch betriebswirtschaftlich anerkannte Methoden berücksichtigt. Diese neue Ausrichtung eröffnet einen Forschungsbereich, dem sich die vorliegende Arbeit widmet. Die praktische Relevanz ist enorm, da die umfassenden Verschonungsregeln im ErbStG die Bewertung unerlässlich machen. Zudem sind die Bewertungsregeln auch für ertragsteuerliche Zwecke anzuwenden, wenn der gemeine Wert ermittelt werden soll. Die Arbeit analysiert die Steuerbemessungsfunktion der Unternehmensbewertung und entwickelt ein Modell, das die steuerrechtliche Wertfindung als potenziell zweistufigen Einigungsprozess beschreibt, in dem Argumentations- und Schiedswerte zur Anwendung kommen. Die Methodenhierarchie des Gesetzgebers wird entwirrt und die einzelnen Bewertungsmaßstäbe sowie -methoden hinsichtlich des angestrebten Bewertungsziels beurteilt. Dabei wird auch die von Steuerpflichtigen angestrebte Steuer- und Wertminimierung berücksichtigt. Die Arbeit zeigt verschiedene Wahl- und Argumentationsmöglichkeiten auf und bietet Vergleichsrechnungen, die wertvolle Hilfestellungen für die Praxis liefern.
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Unternehmensbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Sebastian Schröder
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- 2014
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