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Mit der Einführung des Code pénal in Frankreich 1810 und seiner Verbreitung infolge der napoleonischen Kriege begann eine weitgehende Liberalisierung des Homosexualitätsstrafrechts. In Bayern waren homosexuelle Akte ab 1813 straffrei, in Württemberg ab 1839 nur noch Antragsdelikte, und in Braunschweig ab 1840 ebenso. In Hannover (1840) und Baden (1845) wurde Homosexualität nur noch im Zusammenhang mit öffentlichem Ärger bestraft. Im Gegensatz dazu hinkte das Preußische Landrecht mit seinen Strafbestimmungen hinter der europäischen Entwicklung hinterher. Die Aufnahme seiner Bestimmungen in ein erstes deutsches Reichsstrafgesetzbuch war daher keineswegs selbstverständlich. Jens Dobler beschreibt die Entstehung des § 175 StGB nicht als einseitige Durchsetzung reaktionärer Politik, sondern als ein „Spektakel in verschiedenen Arenen“. Er skizziert die widerstreitenden Kräfte innerhalb eines komplexen Systems von Politik, Jurisprudenz und Wissenschaften sowie der Öffentlichkeit, deren Stimmung stark von aktuellen Ereignissen beeinflusst wurde. Diese erweiterte Perspektive auf ein bedeutendes Kapitel deutscher Rechtsgeschichte eröffnet neue Fragen zur gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die spätere Reformbemühungen zum § 175 lange scheitern ließen.
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Wie öffentliche Moral gemacht wird, Jens Dobler
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- 2014
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