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Leitung und Koordinierung im italienischen Konzernrecht

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Im Jahr 2004 wurde im italienischen Gesellschaftsrecht ein eigenständiger Regelungsabschnitt zum Konzernrecht im Codice civile eingefügt, um zuvor durch allgemeines Gesellschaftsrecht oder Spezialgesetze behandelte konzernrechtliche Probleme systematisch zu regeln. Ruf untersucht die Neuerungen im italienischen Konzernrecht und vergleicht diese mit der deutschen Rechtslage, insbesondere im Hinblick auf das Recht der faktisch verbundenen Unternehmen. Der erste Teil der Arbeit bestimmt den Anwendungsbereich der neuen Regelungen. Im zweiten Teil wird die zentrale Haftungsvorschrift des Artikels 2497 c.c. behandelt, die die direkte Haftung der Konzernspitze gegenüber den Gesellschaftern und Gläubigern der Tochtergesellschaft bei Verletzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Konzerngeschäftsführung thematisiert. Die Autorin analysiert die Voraussetzungen der Haftung und den Nachteilsausgleich durch die Konzernspitze. Der dritte Teil bewertet die umfassenden Publizitäts- und Transparenzvorschriften, insbesondere im Vergleich zur fehlenden Publizität des Abhängigkeitsberichts im deutschen Recht. Im vierten Teil erörtert Ruf das neu geschaffene konzernspezifische Austrittsrecht, das den Gesellschaftern einer Tochtergesellschaft Schutz gewährt. Sie zeigt die möglichen Auswirkungen eines Gesellschafteraustritts auf die Tochtergesellschaft und die Anwendungsschwierigkeiten durch die Verweisung auf aktien- und GmbH-rechtliche Vorschriften auf

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Leitung und Koordinierung im italienischen Konzernrecht, Ramona Ruf

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2014
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