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Seit dem 21.03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO, um im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung tätig zu sein. Vermittler, die seit dem 21.03.2011 ununterbrochen als solche arbeiten, können sich als „Alter Hase“ und „sachkundig“ bezeichnen. Um die ununterbrochene Tätigkeit nachzuweisen, ist der Erwerb des Sachkundenachweises durch das Ablegen einer Prüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ vor einer IHK die beste Entscheidung. Die optimale Unterstützung für Vermittler und Finanzdienstleister bietet das Werk „Die IHK-Sachkundeprüfung für Wohnimmobilienkreditvermittler nach § 34i GewO“ von Wolters Kluwer in Zusammenarbeit mit Volker Grabis, jetzt in der 2. Auflage. Der Leser wird auf Basis des Rahmenlehrstoffplans auf die IHK-prüfungsrelevanten Themen vorbereitet und kann sein Wissen durch eine integrierte Lernkontrolle überprüfen. Damit steht einem erfolgreichen Abschluss der IHK-Sachkundeprüfung nichts im Wege. Das Buch wurde entsprechend der IHK-Sachkundeprüfung und der seit Mai 2016 geltenden ImmVermV aktualisiert, sodass die prüfungsrelevanten Informationen besonders hervorgehoben sind.
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Die IHK-Sachkundeprüfung für Immobiliendarlehnsvermittler nach § 34i GewO, Volker H. Grabis
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- 2016
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