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Eine gelungene Rechtsfindung erfordert die Fähigkeit, zwischen Recht und Gerechtigkeit zu unterscheiden, da die gerechte Lösung eines Interessenkonflikts nicht aus einem festen Maßstab abgeleitet werden kann, sondern im Einzelfall gefunden werden muss. Dieses Werk verfolgt das Ziel, diese These nachzuweisen. Zunächst wird das Rechtsdenken von Otto von Gierke untersucht, wobei festgestellt wird, dass er die Unterscheidung als ontologische Grundlage seiner rechtssystematischen Ansätze nicht konsequent anwendet. Im Gegensatz dazu wird die theologischen Fundamentalunterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium von Gerhard Ebeling als konstitutiv für die Grundlegung des Kirchenrechts dargestellt. Diese gedankliche Alternative erlaubt es Wilhelm Henke, eine ontologische Rechtfertigung für die juristische Unterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit zu entwickeln, ohne auf Metaphysik zurückzugreifen. Die Fähigkeit, das richtige Verhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit zu erkennen, ist eine Voraussetzung für jede juristische Entscheidung. Die Kunst der Konfliktlösung liegt darin, dass die gerechte Lösung nicht einfach in einer vorgegebenen Vorstellung von Gerechtigkeit gefunden werden kann, sondern für jeden Einzelfall erarbeitet werden muss. Dieses Buch entfaltet diese Argumentation in drei Schritten, indem es die Gedanken von Otto von Gierke und Wilhelm Henke sowie die theologischen Grundlagen des Rechts von Gerhard Ebeling bel
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Die Kunst des Unterscheidens zwischen Recht und Gerechtigkeit, Albert Janssen
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