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Ausgehend von dem Kadi-Urteil des EuGH aus dem Jahr 2008, widmet sich die vorliegende Arbeit der grundlegenden Problematik eines komplementären Grundrechtsschutzes im internationalen Mehrebenensystem. Die Leitfrage lautet, ob die Gerichte der Europäischen Union, in Abwesenheit effektiver Kontroll- und individualrechtsschützender Mechanismen auf Ebene der Vereinten Nationen, berechtigt oder sogar verpflichtet sind, bestehende Rechtsschutzlücken auf internationaler Ebene zu kompensieren - auch wenn damit die Effektivität der Arbeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gefährdet wird. In einem größeren Zusammenhang betrachtet, wird damit zugleich die Frage nach dem Verhältnis der beiden internationalen Rechtsordnungen im Rahmen der internationalen Gemeinschaft thematisiert sowie die Frage, auf welcher Grundlage sich eine kompensierende Rechtsschutzgewährleistung seitens der EU entfalten kann.
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Komplementärer Grundrechtsschutz im internationalen Mehrebenensystem, Sophie Méndez Escobar
- Idioma
- Publicado en
- 2016
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