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„... zu wolverdienter straff, und anderen zum abscheulichen Exempel mit dem Feuer vom leben zum tod hinzurichten und zu bestraffen...“ war der übliche Tenor, wenn eine „Hexe“ für ihre angeblichen Zaubereihandlungen verurteilt wurde. Die Gießener Juristenfakultät beschäftigte sich mit solchen Delikten, indem sie rechtliche Informationen für Gerichte während Hexenprozesse bereitstellte. Diese Studie untersucht die dabei entstandenen Entscheidungen, darunter Rechtsbelehrungen, Gutachten und Urteile, die im 17. und frühen 18. Jahrhundert von den Fakultätsmitgliedern der Ludoviciana abgegeben wurden. Sie beleuchtet sowohl den formellen Ablauf der Spruchtätigkeit als auch die Inhalte der Urteile. Die Gießener Juristen zweifelten nicht an der Möglichkeit von Hexerei, orientierten sich jedoch bei ihren Antworten an einem strafrechtlichen System. Dies führt dazu, dass der Vorwurf willkürlicher Entscheidungen in Hexensachen in nahezu allen Fällen nicht haltbar ist. Dies gilt sowohl für die Rechtmäßigkeit geplanter Folter als auch für die auszusprechende Todesstrafe, die in der Regel Verbrennung war. Die Studie bietet einen tiefen Einblick in die rechtlichen Praktiken und Entscheidungsprozesse während dieser dunklen Zeit.
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Hexenprozesse an der Ludoviciana, Gesine Hauer
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- Publicado en
- 2016
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