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Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19: Generalsuperintendent für Schleswig und Generalsuperintendent für Holstein

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Der Generalsuperintendent hatte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen inne und war Mitglied des Oberkonsistoriums sowie des Landoberkonsistoriums für adlige und klösterliche Gebiete. Die Bezeichnung Generalsuperintendent wurde 1636 eingeführt. Die königlichen und gottorfischen Generalsuperintendenten waren für die jeweiligen Anteile ihrer Landesherren in beiden Herzogtümern zuständig. Die Vereinigung der Distrikte in Schleswig 1720 erweiterte den Aufsichtsbereich des königlichen Generalsuperintendenten auf das gesamte Herzogtum Schleswig. Ab 1784 war das Herzogtum Holstein ebenfalls unter dem königlichen Generalsuperintendenten vereint. 1834 wurde das Amt in zwei Zuständigkeitsbereiche für Schleswig und Holstein aufgeteilt. Mit der Einführung der Kirchenverfassung von 1922 wurde das Amt abgeschafft und durch den Landesbischof ersetzt. Diese Neuverzeichnung der Bestände der Archive der Generalsuperintendenturen aus dem Jahr 2011 umfasst eine Überprüfung der Titel und Laufzeiten sämtlicher Archivalien. Umfassende und schwer verständliche Aktentitel wurden durch kürzere, modernere Bezeichnungen ersetzt, während gängige Suchbegriffe beibehalten wurden. Umfangreiche Akten wurden geteilt und neu nummeriert. Eine Konkordanz am Ende des Findbuchs zeigt die neuen Signaturen der alten Nummern. Ein Orts-, Sach- und Personenregister schließt das Findbuch ab. Klassifikationsbegriffe wurden in der Regel nicht aufgenommen

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Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19: Generalsuperintendent für Schleswig und Generalsuperintendent für Holstein, Jörg Rathjen

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2016
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