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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Zur Integration Bayerns in das Frankenreich

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Die Bedeutung des Rechts für Herrscher und ihr Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums ist eine komplexe und viel diskutierte Frage der Rechtsgeschichte, insbesondere im Kontext von Karl dem Großen (747/48-814). Als herausragender Normgeber unter den fränkischen Königen und erster Kaiser hat er einen bleibenden Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein. Diese Arbeit konzentriert sich erstmals auf seine beiden Kapitularien für Bayern: das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab 787/788. Die Studie betrachtet die Kapitularien als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen. Besonders wichtig ist die in den Capitula ad legem Baiwariorum addita enthaltene Aufzählung der octo banni, die 60-Schillingbußen umfasst. Diese und ähnliche Regelungen für andere Regionen sowie das gesamte Frankenreich verdeutlichen ein normatives Minimum, das für alle Reichsangehörigen Geltung beanspruchte. Darüber hinaus wird die Rechtsreform von 802/803 als zentrales Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber behandelt.

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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform, Felix Grollmann

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2018
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