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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde komplett reformiert und tritt mit dem Großteil der Neuregelungen zum 01.01.2018 in Kraft. Einige davon haben unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit und Dokumentationen. Unter anderem müssen Unternehmen jetzt konsequent für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen durchführen (lassen) – egal, ob dort aktuell eine betroffene Person arbeitet oder nicht. Andernfalls droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Darüber hinaus schreibt das MuSchG eine Unterrichtungspflicht gegenüber der gesamten Belegschaft sowie weitere Informations- und Meldepflichten vor, für die entsprechende Vorlagen benötigt werden.
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Dokumentenmappe Mutterschutz und Elternzeit, Carmen Silvia Hergenröder
- Idioma
- Publicado en
- 2017
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