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Cum servis nullum est conubium

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„Sklaven kann man nicht heiraten!“ – Diese klare Regel der römischen Juristen stand im Widerspruch zur komplexen Realität des Alltags. Obwohl Sklavenpartnerschaften rechtlich illegitim waren, existierten sie als soziales Phänomen. Diese Ambivalenz führte zu einem differenzierten Umgang mit den Beziehungen, sowohl von Seiten der Sklaven als auch ihrer Herren und durch staatliche Regulierung. Der vorliegende Band untersucht auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen die eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum zwischen 200 v. Chr. und 300 n. Chr. und beleuchtet die mit diesen Beziehungen verbundenen Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei zeigt sich, dass nicht nur die Sklaven ein Interesse an ihren Partnerschaften hatten.

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Cum servis nullum est conubium, Marcel Simonis

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2017
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