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Die Körperschaftlichkeit der Handelsgesellschaften bzw. die juristische Persönlichkeit im römischen Recht ist bis heute umstritten und nicht geklärt. Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, dass bereits ab dem III. Jahrhundert v. Chr. Handelsgesellschaften mit einer körperschaftlichen Struktur existierten. Auf der Grundlage der Untersuchung der körperschaftlichen Struktur wird die Ähnlichkeit des römischen Konstrukts mit dem deutschen Konzept des Gesamthandgutes aufgezeigt, das von einigen Autoren als Vorgänger oder „Vorstufe“ der juristischen Persönlichkeit und von anderen als juristische Person gesehen wird. Sollte diese Arbeit neben den Zeugnissen von Kapitalgesellschaften eine juristische Persönlichkeit feststellen können, würde dies nebenbei auch erlauben, die römische Gesellschaft als kapitalistische, und nicht, wie heute vielfach angenommen, als präkapitalistische Gesellschaft einzuordnen.
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Societas und corpus, Daniele Mattiangeli
- Idioma
- Publicado en
- 2017
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