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Die Tiroler Agrarbehörde hat über Jahrzehnte hinweg im Rahmen von Verfahren zur Regulierung von Gemeindegut Gemeinden das Eigentum entzogen und auf neu gegründete Agrargemeinschaften übertragen. Der VfGH sah hierin einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentums- und Gleichheitsrecht der Gemeinden und stellte fest, dass nur das formale Eigentum auf Agrargemeinschaften überging, während der Substanzwert bei den Gemeinden verblieb. Der VwGH unterstützte diese Auffassung und gab weitere Klarstellungen. Der Landesgesetzgeber strebte an, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die der Rechtsauffassung des VfGH entspricht. Zahlreiche von Agrargemeinschaften in Auftrag gegebene Abhandlungen versuchten, das Vorgehen der Agrarbehörde zu rechtfertigen, wobei Rechtsgutachten je nach Auftraggeber zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Diese Arbeit zielt darauf ab, die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Gemeindeorganisationsrechts und des Bodenreformrechts objektiv darzustellen. Es wird die Ansicht vertreten, dass der Landesgesetzgeber zwar die Rechtsauffassung des VfGH umgesetzt hat, jedoch noch keine vollständig verfassungskonforme Rechtslage geschaffen wurde. Hierzu wäre es erforderlich, das formale Eigentum am Gemeindegut von den Agrargemeinschaften zurück an die Gemeinden zu übertragen.
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Das Gemeindegut als Verfassungsproblem, Heinrich Kienberger
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- 2018
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