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Im Jahr 2014 gehörten 5.1% der Wohnbevölkerung in der Schweiz der Islamischen Glaubensgemeinschaft an, darunter erwerbstätige Frauen, die ein Kopftuch tragen oder tragen möchten. Auch Piercings gewinnen an Beliebtheit, was zu Konflikten zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen führen kann. Arbeitnehmerinteressen umfassen Persönlichkeitsschutz, Meinungsäußerungs- und Religionsfreiheit sowie Selbstbestimmung, während Arbeitgeberinteressen Gesundheitsschutz, Unfallverhütung und Kundeninteressen betreffen. Diese Arbeit beleuchtet die Problematik des Tragens von Kopftüchern und Piercings am Arbeitsplatz aus beiden Perspektiven. Die rechtlichen Grundlagen werden umfassend dargestellt, einschließlich der Reaktionsmöglichkeiten von Arbeitgebern und der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. Eine Checkliste und eine begleitende Wegleitung sollen potenzielle Reibungspunkte und Risiken im Umgang mit kopftuch- und piercingtragenden Arbeitnehmern minimieren und das Bewusstsein der Beteiligten schärfen.
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Verbot zum Tragen von Kopftuch oder Piercing durch den Arbeitgeber, Carla Sophia Wälty
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- Publicado en
- 2018
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