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Das deutsche Steuerrecht erfährt durch das nationale Verfassungsrecht und die europarechtlichen Vorgaben seit geraumer Zeit eine erhebliche Prägung. Insbesondere die erbschaftsteuerliche Unternehmensbegünstigung nach §§ 13a ff. ErbStG ist erneut erheblicher Kritik hinsichtlich ihrer Konformität mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und neuerdings mit dem europäischen Beihilferecht nach Art. 107 ff. AEUV ausgesetzt. Im Rahmen dieser Abhandlung wird grundlegend das Verhältnis der Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG und der Art. 107 ff. AEUV herausgearbeitet und der verbleibende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum konkretisiert. Hinsichtlich der in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 modifizierten erbschaftsteuerlichen Unternehmensbegünstigung findet eine Beurteilung ihrer gleichheits- und beihilferechtlichen Konformität statt. Es wird insbesondere darauf eingegangen, ob die Anforderungen beider Regelungskreise gemeinsam und nebeneinander erfüllt werden können.
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Die erbschaftsteuerliche Unternehmensbegünstigung nach §§ 13a ff. ErbStG, Matthias Blank
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- Publicado en
- 2018
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