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Die Autorin untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des pharmakologischen Neuroenhancements aus verschiedenen Perspektiven: selbstbestimmte, fremdbestimmte und einvernehmliche Leistungsstimulation. Zunächst werden die häufigsten Medikamente, die zur Leistungssteigerung missbraucht werden, aufgeführt, gefolgt von einer Darstellung ihrer Wirksamkeit und Verbreitung. Nach der Differenzierung zwischen Neuroenhancement und Therapie wird auf ethische Kritikpunkte eingegangen, insbesondere auf die „Natur des Menschen“, Individualitätsverlust und soziale Ausgrenzung. Im Hauptteil erfolgt eine verfassungsrechtliche Analyse, die die Frage behandelt, ob die bestehenden Rechtsnormen den Umgang mit Neuroenhancement ausreichend regeln. Dabei stehen die grundrechtlichen Interessen im Vordergrund, die den persönlichen Freiraum und die Selbstbestimmung schützen. Die Zulässigkeit des Neuroenhancements wird intensiv anhand von Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 1 GG sowie den Gesundheitsrisiken gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geprüft, wobei Minderjährige besonders berücksichtigt werden. Der Hauptteil schließt mit einer Erörterung des allgemeinen Gleichheitssatzes und der Chancengleichheit sowie der grundrechtlichen Interessen pharmazeutischer Unternehmer ab. Abschließend werden legislative Möglichkeiten aufgezeigt, um insbesondere Kinder und Jugendliche sowie verbesserungsunwillige Personen vor einer
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Pharmakologisches Neuroenhancement aus verfassungsrechtlicher Sicht, Marielen Anna Josefa Wesselmann
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- 2018
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- (Tapa blanda)
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