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Im Mittelalter war die Kirche nicht nur ein Ort des Kults, sondern auch eine zentrale Instanz für die Organisation christlicher Frömmigkeit und die Verwaltung der Sakramente. Sie agierte als Hüterin des göttlichen Gnadenschatzes und legitimierte weltliche Herrschaft. Neben diesen geistlichen Aufgaben übernahm die Kirche im Laufe der Jahrhunderte zunehmend weltliche Aufgaben und übte auch weltliche Herrschaft über Land und Leute aus. Dies führte zu rechtlichen Problemen, da Geistliche nicht ohne weiteres weltliches Recht sprechen oder Blutgerichte durchführen konnten und selbst nicht dem weltlichen Recht unterlagen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, entstand das Institut der Kirchenvogtei, das Laien den Zugang zu weltlichen Handhabungen und Herrschaft für die Kirche ermöglichte. Martin Clauss widmet sich in seinem Festvortrag diesem Phänomen, das im Hochmittelalter eine differenzierte Ausprägung erfuhr. Er argumentiert, dass die Bedeutung dieser Verknüpfung von geistlicher und weltlicher Sphäre nicht nur aus verfassungs- und (kirchen)rechtshistorischer Perspektive erfasst werden kann, sondern dass ein sozial- und kulturhistorischer Ansatz notwendig ist, um ein umfassenderes Verständnis zu entwickeln.
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Adversarii ecclesiae, aufstrebende Territorialherren und gläubige Kirchenreformer, Martin Clauss
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- 2019
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