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Bundespolizeikostenrecht

Kommentar zur Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

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Im bisherigen Recht gab es nur in speziellen Zusammenhängen für die Bundespolizei die Möglichkeit, Kosten für ihre hoheitliche Tätigkeit beim Bürger zu erheben. Mit der Einbeziehung der Bundespolizei in das Bundesgebührengesetz und der Inkraftsetzung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMIBGebV) am 1.10.2019 hat sich diese Rechtslage grundlegend geändert. Die Bundespolizei ist nun in zahlreichen Fällen berechtigt, Kosten in Form von Gebühren oder Auslagen geltend zu machen. Dadurch hat sich im Bereich des öffentlichen Kostenrechts eine neue Rechtsmaterie etabliert: das Bundespolizeikostenrecht. Der vorgelegte Kommentar hat das Ziel, diese neue Spezialmaterie für Rechtsanwender im Rahmen von Ausbildung, Prüfung und Praxis transparent zu machen. Professor Dr. Anke Borsdorff ist Dozentin für polizeiliches Einsatzrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Bundespolizei in Lübeck. Regierungsdirektor a. D. Martin Kastner war bis zu seinem Ruhestand 25 Jahre lang als Dozent für Einsatzrecht am gleichen Fachbereich tätig. Beide Autoren bringen langjährige Lehr- und Prüfungserfahrung in der Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei mit und haben bereits mehrfach erfolgreich im Bereich der polizeifachlichen Literatur publiziert.

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Bundespolizeikostenrecht, Anke Borsdorff

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Publicado en
2019
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