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Das Urfehdewesen im deutschen Südwesten

Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit

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Urfehde, der Eid, mit dem zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert Entlassene aus Haft beschworen wurden, sich nicht zu rächen, wird in dieser Studie umfassend untersucht. Trotz der Vielzahl an überlieferten Quellen blieb dieses Thema bisher weitgehend unerforscht. Die Analyse beleuchtet verfassungs- und rechtsgeschichtliche Aspekte und verknüpft diese mit der Entstehung des öffentlichen Strafrechts. Es zeigt sich, dass die Geschichte des Urfehdewesens eng mit der Entwicklung eines staatlichen Strafanspruchs verbunden ist, wobei die Veränderungen im Urfehdewesen die Entstehung des öffentlichen Strafrechts widerspiegeln. Die Untersuchung steht im Kontext der historischen Kriminalitätsforschung und beleuchtet die langfristigen Veränderungen in den Formen abweichenden Verhaltens und deren Verfolgung in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft. Es werden verschiedene Formen abweichenden Verhaltens identifiziert, die zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert durch Urfehden sanktioniert wurden, darunter Gewaltdelikte, Vergehen gegen die Obrigkeit, sowie später Sittlichkeits- und Eigentumsdelikte. Diese Veränderungen im Rechtsinstitut der Urfehde reflektieren auch die sich wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Verfolgung abweichenden Verhaltens. Die Studie bietet somit Einblicke in zentrale Entwicklungen auf dem Weg zur modernen Gesellschaft.

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Das Urfehdewesen im deutschen Südwesten, Andreas Blauert

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2000
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