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Staatliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken

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Seit nunmehr einigen Jahren nutzen auch staatliche Funktionsträger die sozialen Netzwerke systematisch und profitieren dabei von der enormen Reichweite und Schnelllebigkeit der digitalen Kommunikationsräume, die herkömmliche Erscheinungsformen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit in vielerlei Hinsicht abgelöst haben. Phänomene wie „ hate speech “ und „ fake news “ zeigen allerdings, dass die sozialen Netzwerke vielfach als rechtsfreier Raum interpretiert werden. Dass Amtswalter bei der Nutzung sozialer Netzwerke indes an verfassungsrechtliche Grenzen gebunden sind, ist - auch wenn dies im Eifer des (Wort-)Gefechts von Zeit zu Zeit in Vergessenheit geraten mag - prinzipiell unbestritten. Gleichwohl drängt sich die Frage auf, ob der Rückgriff auf neuartige Kommunikationsstrukturen auch mit neuartigen, an das Kommunikationsverhalten in den sozialen Netzwerken angepassten Grenzziehungen einhergeht oder die herkömmlichen Vorgaben zumindest zu einer Anpassung zwingt.

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Staatliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken, Nicolas Harding

Idioma
Publicado en
2023
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Título
Staatliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken
Idioma
Alemán
Editorial
Mohr Siebeck
Publicado en
2023
Páginas
418
ISBN10
3161617924
ISBN13
9783161617928
Serie
Descripción
Seit nunmehr einigen Jahren nutzen auch staatliche Funktionsträger die sozialen Netzwerke systematisch und profitieren dabei von der enormen Reichweite und Schnelllebigkeit der digitalen Kommunikationsräume, die herkömmliche Erscheinungsformen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit in vielerlei Hinsicht abgelöst haben. Phänomene wie „ hate speech “ und „ fake news “ zeigen allerdings, dass die sozialen Netzwerke vielfach als rechtsfreier Raum interpretiert werden. Dass Amtswalter bei der Nutzung sozialer Netzwerke indes an verfassungsrechtliche Grenzen gebunden sind, ist - auch wenn dies im Eifer des (Wort-)Gefechts von Zeit zu Zeit in Vergessenheit geraten mag - prinzipiell unbestritten. Gleichwohl drängt sich die Frage auf, ob der Rückgriff auf neuartige Kommunikationsstrukturen auch mit neuartigen, an das Kommunikationsverhalten in den sozialen Netzwerken angepassten Grenzziehungen einhergeht oder die herkömmlichen Vorgaben zumindest zu einer Anpassung zwingt.