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Gerichtsverfassung und Rechtsschutz in der DDR

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Die Arbeit untersucht die Verfassung der Gerichte und deren Haupttätigkeit, die Rechtsprechung, sowie den Bereich des gerichtlichen und anderweitigen Rechtsschutzes in der DDR. Es besteht keine eindeutige Auffassung darüber, was Rechtsprechung im Kern ausmacht, insbesondere im Vergleich zur Rechtsanwendung durch staatliche Verwaltungsorgane oder zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Einig ist man sich lediglich in der formalen Bestimmung, dass die Rechtsprechung ausschließlich von Gerichten ausgeübt wird. Die Haupttätigkeit der Gerichte ist somit klar der Rechtsprechung zuzuordnen. Hinsichtlich inhaltlicher Kriterien lassen sich drei wesentliche Elemente identifizieren: Erstens geht es um von der Rechtsordnung zugeschriebene, strittige oder unklare Rechte und Pflichten. Zweitens erfolgt die Entscheidung durch unbeteiligte Dritte, die nicht selbst das Verfahren initiieren und an dessen Ausgang nicht interessiert sind. Drittens kann das Ergebnis der Entscheidung notfalls zwangsweise durchgesetzt werden. Diese Elemente helfen, die Rechtsprechung von anderen Formen der Rechtsanwendung abzugrenzen und deren spezifische Rolle im Rechtssystem zu definieren.

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Gerichtsverfassung und Rechtsschutz in der DDR, Ulrich Lohmann

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Publicado en
1986
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