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Das Problem hochgradiger Verbraucherverschuldung stellt sich in den neuen Bundesländern mittlerweile ebenso drastisch wie im alten Bundesgebiet. Mit § 18 Abs. 2 Satz 3 GesO wollte der Gesetzgeber einen Ausweg aus dem ''modernen Schuldturm'' eröffnen, indem er eine Beschränkung der Vollstreckung bezüglich des Nachforderungsrechts der Insolvenzgläubiger einführte. Die Regelung, die entgegen der ursprünglichen Erwartungen bis zum 31.12.1998 in Kraft bleiben wird, wirft in der Praxis eine Vielzahl von Fragen auf, die erstmals umfassend diskutiert werden. Erörtert wird im einzelnen, was ''neues Vermögen'' ist, welche Mittel dem Schuldner zu belassen sind, wann die Regelung auf den ''Westschuldner'' Anwendung findet und inwieweit ein Mißbrauch verhindert werden kann. Ein Vergleich mit der Neuregelung der Restschuldbefreiung im Rahmen der InsO, die am 1.1.1999 in Kraft tritt, und eine rechtspolitische Bewertung beider Lösungsmodelle runden das Werk ab.
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Die "Restschuldbefreiung" in den neuen Bundesländern, Frank Wenzel
- Idioma
- Publicado en
- 1994
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