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Forum non conveniens

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In internationalen Rechtsstreitigkeiten hat der Kläger die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Gerichtsständen zu wählen, wobei er in der Regel das Forum auswählt, das für ihn hinsichtlich des Prozessausgangs am vorteilhaftesten ist. Diese Gerichtswahl konzentriert sich auf anwendbares Prozess- und Sachrecht, während die Interessen des Beklagten und der Allgemeinheit oft unberücksichtigt bleiben. Dies kann zu unerwünschten Folgen führen, insbesondere wenn der Ort des Sachverhalts, der Standort von Beweismitteln oder der Wohnsitz des Beklagten weit vom gewählten Gerichtsstand entfernt ist. Besonders in Produkthaftungsfällen neigen Kläger dazu, weniger geeignete Gerichtsorten zu wählen, die für sie rechtlich günstiger sind, was die Verfahren unnötig kompliziert. Staaten mit klägerfreundlichen Gerichten ziehen dadurch vermehrt Prozesse an, unabhängig von der tatsächlichen Eignung ihrer Gerichte. Um die Eignung der Gerichte zu gewährleisten, wäre es ratsam, die Gerichtsstandswahl des Klägers zu beschränken. In den USA wird hierzu die Lehre vom forum non conveniens angewendet, die es einem Gericht erlaubt, seine Zuständigkeit abzulehnen, wenn ein besser geeignetes Gericht für den Kläger verfügbar ist. Diese Lehre ist im deutschen Recht unbekannt. Die Arbeit untersucht die Übernahme der forum non conveniens-Lehre, analysiert deren Entwicklung und Funktion in den USA, insbesondere anhand wichtiger Entscheidungen, und bewertet deren A

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Forum non conveniens, Christoph Dorsel

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Publicado en
1996
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