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Die Rechtsverhältnisse in einem Forscherteam

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Das individualistisch konzipierte UrhG behandelt Werkschaffen im Team nur am Rande. Auch in der Urheberrechtsliteratur wird das Gruppenschaffen nur selten thematisiert. Gerade wissenschaftliches Teamwork wirft jedoch eine Reihe komplexer dogmatischer Fragen auf, so z. B. nach dem urheberrechtlichen Schutz von Forschungsergebnissen oder der gesellschaftsrechtlichen Beurteilung der Miturheberschaft. Aber auch die Fragen, ob über das Urheberpersönlichkeitsrecht Verfügungen möglich sind und wie die urheberrechtliche Situation von Forschergruppen im Arbeitsverhältnis geregelt ist, verdienen besonderer Beachtung. Die Verfasserin verdeutlicht hierzu, daß Forschungsergebnisse als Inhalt wissenschaftlicher Werke einem urheberrechtlichen Schutz zugänglich sind. Sie plädiert für eine der Nutzungsrechtseinräumung (§§ 31 ff. UrhG) ähnliche Konstruktion in Form der gebundenen Rechtseinräumung über urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse und erörtert das in Rechtsprechung und Literatur bislang allenfalls ansatzweise diskutierte Verhältnis von § 8 UrhG zu den §§ 43 bzw. 69 b UrhG sowie die Besonderheiten im Hochschulbereich bzw. auf dem Sektor der außeruniversitären Forschung.

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Die Rechtsverhältnisse in einem Forscherteam, Anette Schmidt

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1998
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