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Prostitution ist seit Jahrhunderten eine anerkannte Institution der städtischen Gesellschaft, die trotz ihres Makels als dauerhafte Einrichtung konsolidiert wurde. Die Autorin belegt diese These durch die historische Entwicklung der Reglementierung von Prostitution in Deutschland. Der Rückblick zeigt, wie Prostitution im Mittelalter als „unehrliches Gewerbe“ betrachtet wurde, gefolgt von der offiziellen Konzessionierung im 18. Jahrhundert im Rahmen der „guthen polizey“. Im 19. Jahrhundert wurden Prostituierte als „Kontrollmädchen“ registriert, und die sogenannte Freigabe durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 sowie die Regelungen im Nationalsozialismus folgten. Nach geltendem Recht ist Prostitution innerhalb bestimmter Straftatbestände erlaubt, jedoch kann die Prostituierte nicht die Rechte geltend machen, die normalerweise mit einer Erwerbstätigkeit verbunden sind. Diese Rechtlosigkeit der Prostituierten in Bezug auf ihre Arbeit und andere mit geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbare Aspekte der Reglementierung werden aufgezeigt. Zudem werden Reformvorschläge zur Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten kritisch analysiert.
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Die Reglementierung von Prostitution in Deutschland, Sabine Gleß
- Idioma
- Publicado en
- 1999
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