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Es gibt zwei unvereinbare Gestaltungen des Verhältnisses zwischen strafrechtlicher Gesetzlichkeit und Kriminalpolitik. Die erste Gestaltung definiert klar, was strafbar ist, wobei die Gesetzlichkeit präzise das Offensichtliche festlegt. Hierbei entsprechen Gesetzlichkeit und Strafwürdigkeit einander, und die Willkür bei der Festlegung der Rechtsfolgen wird durch das Gesetz auf ein Minimum reduziert. Diese Gesetzlichkeit schützt die Freiheit des Bürgers vor dem strafenden Staat. Die zweite Gestaltung hingegen lässt die Strafbarkeit unklar. Der moderne Staat benötigt zunehmend variierendes Strafrecht, wobei wechselnde Kriminalpolitik bestimmt, welche Strafen verhängt werden. Die Gesetze reflektieren lediglich den aktuellen Stand dieser Kriminalpolitik. Ein Kompromiss zwischen diesen beiden Gestaltungen existiert nicht; vielmehr entsteht eine gefährliche Mischung, die Strafgesetzgebung und -rechtsprechung beeinflusst: eine wechselnde, parteigebundene Kriminalpolitik, die von der Illusion eines gerechten Gesetzes umgeben ist. Die in diesem Band versammelten Abhandlungen betonen die Bedeutung einer engen strafrechtlichen Gesetzlichkeit als juristisch-professionelle Freiheitssicherung und versuchen, diese Sichtweise zu untermauern und als Grundlage für die Kritik an der Auffassung zu nutzen, dass Gesetzlichkeit lediglich eine leere Form sei, die den Verbrecher schützt oder eine Fassade für schwankende Kriminalpolitik darstellt.
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Gesetzlichkeit und Kriminalpolitik, Wolfgang Naucke
- Idioma
- Publicado en
- 1999
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