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Bei Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen trägt der Geschädigte oft eine Mitverantwortung für den entstandenen Schaden, was in der praktischen Rechtsanwendung eine immense Bedeutung hat. Die dogmatischen Grundlagen dieser Mitverantwortlichkeit sind jedoch bislang weitgehend ungeklärt. Dirk Looschelders untersucht die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten umfassend und rechtsvergleichend. Dabei zeigt sich, dass in allen analysierten Rechtsordnungen die dogmatische Erfassung des 'Verschuldens' des Geschädigten besondere Schwierigkeiten aufweist. 'Verschulden' bezieht sich im Allgemeinen auf rechtswidriges Verhalten, während die Mitverursachung des eigenen Schadens nicht als rechtswidrig gilt. Looschelders löst dieses Dilemma, indem er das Verschulden des Geschädigten auf die hypothetische Verletzung von Verhaltensnormen bezieht, die die Mitverursachung des eigenen Schadens anmahnen. Er stützt sich auf Kants Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen moralischen Forderungen. Darauf aufbauend untersucht er die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit gemäß § 254 BGB. Die für den Schädiger relevanten Zurechnungskriterien müssen entsprechend auf den Geschädigten angewandt werden. Abschließend erörtert Looschelders die Grundsätze zur Verteilung des Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem.
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Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht, Dirk Looschelders
- Idioma
- Publicado en
- 1999
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