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Mit einer Novellierung des Sachsischen Personalvertretungsgesetzes hat die Landesregierung 1998 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein reagiert. Die vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht aus dem Demokratiegebot abgeleitete auaerst restriktive Grenzbestimmung birgt die Gefahr, daa die positive Bedeutung von Mitbestimmung fur eine den hochkomplexen Anforderungen der Gegenwart gewachsene offentliche Verwaltung verkannt wird. In einem Normenkontrollverfahren vor dem Sachsischen Verfassungsgerichtshof geht es in diesem Zusammenhang vor allem um die Frage, welche Relevanz das in der Sachsischen Verfassung gewahrleistete Grundrecht auf Mitbestimmung im offentlichen Dienst fur die landesgesetzliche Ausgestaltung des Personalvertretungsrechts hat. Damit ist zugleich das allgemeinere Thema "Landesgrundrechte im Bundesstaat" angesprochen.Das Werk ist die erweiterte Fassung eines der SPD-Fraktion im Sachsischen Landtag zur Verfassungsmaaigkeit der Novellierung erstatteten Rechtsgutachtens, auf dessen Grundlage 38 Abgeordnete den Normenkontrollantrag gestellt haben.
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Das Grundrecht auf Mitbestimmung in der Verfassung des Freistaates Sachsen als Handlungs- und Kontrollnorm, Alfred Rinken
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- 1999
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- (Tapa blanda)
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