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Aufgrund des technischen Fortschritts ist es den Gesellschaften heutzutage theoretisch möglich, ihr gesamtes Wissen sämtlichen Konzerngesellschaften zur Verfügung zu stellen. Dies wirft die Frage auf, ob eine Gesellschaft bei ihren Geschäften auch die Kenntnisse der verbundenen Gesellschaften berücksichtigen muss und somit den Schutz der Wissensnormen verliert. Der Verfasser untersucht zunächst die umstrittene Frage, was das Wissen einer Gesellschaft ist und auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang dieses Wissen den Gesellschaften zugerechnet werden kann. Er kommt zu dem Schluss, dass die Zurechnungsnormen für das Wissen von Organmitgliedern und Gesellschaftern einer juristischen Person keine unmittelbare oder analoge Anwendung finden. Stattdessen folgt er der Rechtsprechung des BGH, wonach die Zurechnung des Wissens durch eine allgemein wertende Zurechnung erfolgt. Das entscheidende Kriterium ist die tatsächliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung. Der Verfasser analysiert dann, unter welchen Bedingungen eine Wissenszurechnung zwischen zwei Gesellschaften begründet werden kann. Es wird festgestellt, dass das Wissen einer herrschenden Gesellschaft der abhängigen Gesellschaft immer dann zuzurechnen ist, wenn der Konzernvorstand Einfluss auf die Geschäfte der Tochtergesellschaft hat, und umgekehrt für die Zurechnung des Wissens der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft.
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Die Wissenszurechnung im Konzern, Wolfgang Schuler
- Idioma
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 - 2000
 
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