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Die Reparaturkostenversicherung bietet beim Funktionsverlust einer Sache Schutz vor den mit der Wiederherstellung oder einem Neukauf verbundenen Kosten. Da sie einer Garantie ähnelt, bedarf es einer Abgrenzung anhand einer Versicherungsdefinition. Versicherungsrechtlich weist sie Besonderheiten auf. Sie bricht mit der Vorstellung, bei einer Nichtpersonenversicherung dürfe die Versicherungsleistung nur anhand des Schadens bestimmt werden. Die Leistung einer vertraglich festgelegten Summe wirft die Frage über das Bestehen eines Bereicherungsverbots auf. Die Reparaturkostenversicherung deckt Schäden infolge bekannter und anfänglich wirkender Ursachen, wie z. B. Alterung. Daher ist zu untersuchen, ob Versicherung Ungewißheit erfordert.
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Die Reparaturkostenversicherung, Georg Lange
- Idioma
- Publicado en
- 2000
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