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Ernst-Wilhelm Luthe untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Bedürfnissen und Ressourcen, das sozialstaatlichen Bedarfsentscheidungen zugrunde liegt. Der stark auf Prozesse der Personenveränderung ausgerichtete Bereich der sozialstaatlichen Bedarfsbefriedigung erfordert die Offenlegung dieses Widerspruchs durch juristische Dogmatik. Ziel ist es, wirksame Hilfe zu leisten, wobei die umfassende Einbeziehung des Einzelfalls in die Entscheidung unerlässlich ist. Dies stellt neue Herausforderungen an die Sozialverfassung und das Sozialrecht. Der Wirtschaftlichkeitsgedanke muss in die abwägende Konkretisierung des Gesetzesrechts einfließen, während die Sozialschutzposition des Einzelnen mit einem bedingten Vorrang agiert. Luthe deckt das Grundkollisionsverhältnis von Bedürfnissen und Ressourcen als zentrales Merkmal der gesetzlichen Bedarfskonkretisierung von Verwaltung und Gerichten im sozialen Leistungsrecht auf. Es wird deutlich, dass das Gesetzesrecht auf abwägende Rechtsanwendungsformen reagiert. Dadurch wird der Weg für den abwägungsrelevanten Einfluss sowohl individualrechtsbezogener Sozialschutzargumente als auch gemeinwohlbezogener Wirtschaftlichkeitsargumente frei. Der Autor entwirft eine auf Bedarfskonstellationen zugeschnittene Abwägungsdogmatik für deren Platzierung.
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Optimierende Sozialgestaltung, Ernst-Wilhelm Schwarze
- Idioma
- Publicado en
- 2001
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