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Die Schönheitsreparaturen sind ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern in Deutschland, wo über 50 Millionen Mietverhältnisse bestehen. Laut BGB sind Vermieter grundsätzlich für die regelmäßige Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich, jedoch wird in den meisten Mietverträgen das Gegenteil vereinbart. Die Neuerscheinung behandelt zentrale Themen wie die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen, den Gegenstand der Schönheitsreparaturen, sowie deren Übertragung auf Mieter von Wohn- und Gewerberäumen. Sie beleuchtet auch die Fälligkeit, Ansprüche aus unterlassenen Schönheitsreparaturen, den Umfang von Schadensersatzansprüchen und die Verjährung. Ein besonderer Fokus liegt auf den Voraussetzungen für die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mieter und der Durchsetzung von Ansprüchen. Zudem werden wichtige Fragen zur Erhaltung des Mietobjekts während des Mietverhältnisses und bei Mietende behandelt. Der Band berücksichtigt die Neuerungen des Mietrechtsreformgesetzes von 2001 und bietet damit aktuelle Informationen. Dr. Hans Langenberg, ein anerkannter Experte im Mietrecht, ist Vorsitzender einer Mietkammer am Landgericht Hamburg und Mitautor des Mietrechts-Großkommentars von Schmidt-Futterer.
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Schönheitsreparaturen bei Wohnraum und Gewerberaum, Hans Langenberg
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- 2001
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- (Tapa blanda)
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