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Die vorliegende Arbeit, betreut von Prof. Dr. François Rigaux, untersucht die wachsenden staatlich-föderativen Parallelerscheinungen im Unionsrecht und die anhaltende Vision eines „Europastaats“. Der Verfasser beleuchtet die Bestrebungen nach einer „Europäischen Verfassung“, die über die bloße Verfassungsförmigkeit hinausgehen und an die traditionelle Verbindung zwischen Verfassung und modernem Staat anknüpfen. Henning Köppen argumentiert, dass die unverändert völkervertragliche und zunehmend „zweckverbandlichere“ Natur der EU den Forderungen nach einer „Staatswerdung Europas“ entgegensteht. Er analysiert die strukturellen Divergenzen zwischen bundesstaatlichen Verfassungen und europäischem Primärrecht und stellt deren organisatorische, stabilisierende, evolutive, legitimatorische, integrative sowie individualrechtsschützende Prämissen und Mechanismen gegenüber. Im Vergleich zur Schweizerischen Eidgenossenschaft mit ihrer Neuen Bundesverfassung zeigt Köppen auf, dass eine mangelhafte, nach der EU-Osterweiterung sogar rückläufige, außerrechtliche Homogenität unter „den Europäern“ eine entscheidende Ursache für die abnehmende Fähigkeit der Union darstellt, ihr Binnenmarkt- und Friedenskonzept in Richtung föderativ-vertiefender Formen weiterzuentwickeln.
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Verfassungsfunktionen - Vertragsfunktionen, Mario Köppen
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- 2002
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