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Ermittlungsrechte und -pflichten der Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung

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Ermittlungen stehen am Anfang eines jeden Strafverfahrens. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Hauptverhandlung mit der Ermittlung von Beweismitteln vorzubereiten. Im Gegensatz dazu ist es Aufgabe des Gerichts, in der Hauptverhandlung Beweise zu erheben und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu würdigen. Darf die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung die ihr für das Ermittlungsverfahren zugewiesene Tätigkeit fortsetzen? Wann überschreitet die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenz und stört das gerichtliche Verfahren? In welchen Fällen muß die Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung weiterermitteln? Die vorliegende Arbeit beantwortet diese Fragen anhand einer umfassenden Analyse der Strafprozeßordnung und ihrer historischen Wurzeln.

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Ermittlungsrechte und -pflichten der Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung, Thorsten Lindemann

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2003
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