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Das Recht der kirchlichen Stiftung befindet sich im Umbruch. Früher galt der Status als Privileg, das den Stiftungen ermöglichte, am Selbstbestimmungsrecht der Kirchen teilzuhaben. In den letzten Jahren, bedingt durch steigenden Kosten- und Konkurrenzdruck im Sozialbereich, zeigen kirchliche Stiftungen Bestrebungen, sich von diesem Rechtsstatus zu lösen. Eine einseitige Lösung durch die Stiftung oder den Staat ist jedoch rechtlich eingeschränkt, da die selbständige kirchliche Stiftung staatlichen Rechts in das komplexe Beziehungsgeflecht zwischen Kirche, Staat und Stiftung eingebunden ist. Karl-Hermann Kästner und Daniel Couzinet analysieren die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Zuordnung aus verfassungsrechtlicher und einfach-rechtlicher Perspektive. Sie beleuchten insbesondere am Beispiel der Stiftung Liebenau, einer bedeutenden oberschwäbischen Sozialstiftung des 19. Jahrhunderts, die Frage nach dem Rechtsstatus solcher 'alter' kirchlicher Stiftungen, bei denen die Zuordnungsfrage besonders relevant ist. Dabei wird untersucht, inwieweit die historischen Rechtsgrundlagen des Königreichs Württemberg und die Rechtslage unter dem Corpus Iuris Canonici für die heutige Statusentscheidung im Kontext des Religionsverfassungs- und Stiftungsrechts von Bedeutung sind.
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Der Rechtsstatus kirchlicher Stiftungen staatlichen Rechts des 19. Jahrhunderts, Karl-Hermann Kästner
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