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Im Rahmen von Umstrukturierungen bei Personengesellschaften müssen gemäß dem Subjektsteuerprinzip bei Rechtsträgerwechsel die stillen Reserven aufgelöst werden. Ausnahmen sind im Umwandlungsteuergesetz sowie in § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG für Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter festgelegt, die eine Übertragung zu Buchwerten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Die Regelungen zu Teil-Mitunternehmeranteilen, eingeführt durch das UntStFG 2001, sind nicht widerspruchsfrei. Steuerliche Begünstigungen gelten nur für unentgeltliche Übertragungs-vorgänge, während entgeltliche Übertragungen zu laufenden Gewinnen führen. Zudem werden Teil-Mitunternehmeranteile nicht einheitlich wie gesamte Mitunternehmeranteile behandelt. Die Autorin analysiert die einzelnen Übertragungskonstellationen umfassend und betrachtet die historische Entwicklung der relevanten Normen, insbesondere § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG. Die Untersuchung gliedert sich in unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen, wobei auch die Existenz von Sonderbetriebsvermögen und dessen Übertragung berücksichtigt wird. Zahlreiche Beispielfälle verdeutlichen die Besonderheiten bei Mitunternehmern in Kapital- oder Personengesellschaften. Zudem wird die Möglichkeit der Teilentgeltlichkeit der Übertragungsakte thematisiert. Abschließend werden die Normen der §§ 20 und 24 UmwStG im Kontext der Teil-Mitunternehmeranteile behandelt.
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Übertragungsvorgänge von Teil-Mitunternehmeranteilen im Ertragsteuerrecht, Miriam Elisabeth Johanna Ernst
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- 2010
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