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Die Rechts- und Beteiligungsstruktur eines Konzerns sollte regelmäßig überprüft werden, um den Unternehmenserfolg auch bei veränderten Bedingungen sicherzustellen. Eine konzerninterne Umstrukturierung wird jedoch durch restriktive umwandlungssteuerrechtliche Normen zur Verlust- und Zinsaufwandsverwertung erschwert. Beispielsweise ist eine interpersonelle Übertragung von Verlusten, abgesehen von der Organschaft, nicht möglich. Zudem zeigt sich eine rigide Auslegung der Steuerrechtsnormen durch die Finanzverwaltung, die oft über den Gesetzesbefehl hinausgeht. Wenn die involvierten Gesellschaften Verlust- und/oder Zinsvorträge haben, besteht die Gefahr, dass ineffiziente Strukturen beibehalten werden oder diese Entlastungsbeträge ungenutzt verfallen. Vor diesem Hintergrund bereitet Lange die relevanten Rechtsnormen unter Einbeziehung von Organschaften steuersystematisch auf und bewertet sie betriebswirtschaftlich. Auf dieser Grundlage werden Hinweise für eine ökonomische Weiterentwicklung der Steuerrechtsnormen abgeleitet, um Umstrukturierungen zukünftig zu erleichtern. Darüber hinaus werden konkrete Gestaltungshinweise für die Steuerplanung bei Umstrukturierungen präsentiert und die verbleibenden Möglichkeiten zur Verlustnutzung aufgezeigt, um eine Substanzbesteuerung möglichst zu verhindern.
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Zinsaufwands- und Verlustberücksichtigung bei Umstrukturierungen in Kapitalgesellschaftskonzernen, Dietmar Lange
- Idioma
- Publicado en
- 2012
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