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Enteignung für Rohrleitungsvorhaben.

Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater.

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Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der ›topos‹ privatbegünstigende Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte Bestimmtheitsanforderungen sind nicht zu stellen. Im Übrigen präsentiert die Untersuchung neue Differenzierungen und genauere Handlungsanweisungen, etwa zu den Destinatären des Gemeinwohls oder der Ausgestaltung von Enteignungsgesetzen. Die dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlbezugs begreift die Arbeit inhaltlich als Frage der Risikoabwehr und plädiert für ein einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm.

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Enteignung für Rohrleitungsvorhaben., Lukas Carstensen

Idioma
Publicado en
2022
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(Tapa blanda)
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Título
Enteignung für Rohrleitungsvorhaben.
Subtítulo
Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater.
Idioma
Alemán
Publicado en
2022
Formato
Tapa blanda
Páginas
218
ISBN10
3428185889
ISBN13
9783428185887
Serie
Descripción
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der ›topos‹ privatbegünstigende Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte Bestimmtheitsanforderungen sind nicht zu stellen. Im Übrigen präsentiert die Untersuchung neue Differenzierungen und genauere Handlungsanweisungen, etwa zu den Destinatären des Gemeinwohls oder der Ausgestaltung von Enteignungsgesetzen. Die dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlbezugs begreift die Arbeit inhaltlich als Frage der Risikoabwehr und plädiert für ein einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm.