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Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen mannlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschaftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstummelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfahigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht. Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Korperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lasst sich genauso nur interdisziplinar beantworten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.
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Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen im Kindesalter?, Andreas Eicker
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- Publicado en
- 2023
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