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Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung

17. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre

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Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip des Verwaltungsrechts. Zusammen mit dem Grundsatz des öffentlichen Interesses bestimmt es das konkrete Handeln der Verwaltungsbehörden. Das Bundesgericht hat diesem Prinzip in einer Vielzahl von Entscheiden eine konkrete Prägung verliehen. Diese lange Geschichte sollte aber nicht zum Schluss verleiten, dass sich bezu¿glich des Verhältnismässigkeitsprinzips keine Fragen mehr stellen. In der Rechtsprechung tauchen immer wieder neue oder ungewohnte Konstellationen auf, so etwa die Bedeutung der Verhältnismässigkeit fu¿r die staatliche Leistungsverwaltung. Wenig untersucht ist auch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit fu¿r den Gesetz- und den Verordnungsgeber. Der 9. Band des Zentrums fu¿r Rechtsetzungslehre beleuchtet das Verhältnismässigkeitsprinzip aus dem Blickwinkel des Verwaltungsrechts und der Rechtsetzungslehre. Besondere Beru¿cksichtigung finden Methoden, Verfahren und Umsetzung der Verhältnismässigkeitspru¿fung, der verhältnismässige Einsatz von Schematisierungen und anderen Regelungsinstrumenten sowie die Verhältnismässigkeit staatlicher Sanktionen.

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Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung, Felix Uhlmann

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2019
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