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Die Implementierung ökonomischer Effizienzvorstellungen im Öffentlichen Recht wird bislang aus einer rein staatszentrierten Sicht begriffen. "Effizienz" kann aber noch aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden - dem des einzelnen Unternehmens. Ein solcher Perspektivwechsel wird durch die zunehmende Inkorporation ökonomischer Effizienzanforderungen in Vorschriften des nationalen wie des europäischen Rechts nahegelegt. Hierdurch erfolgt eine "Metamorphose" von einem ökonomischen in einen juristischen Effizienzbegriff. Im Zuge dieser Juridifizierung wird das Effizienzkriterium in vielfältiger Weise gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aktiviert. -- Markus Ludwigs leistet eine analytische Durchdringung dieses Rechtsphänomens in repräsentativen Referenzgebieten (Regulierungsrecht, Energieumweltrecht, EU-Kartellrecht) und entwirft ein Gesamtgemälde der Unternehmenseffizienz im Öffentlichen Recht
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Unternehmensbezogene Effizienzanforderungen im Öffentlichen Recht, Markus Ludwigs
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- 2013
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