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Artificial Intelligence und Strafrecht.

Zur Leistungsfähigkeit des geltenden Strafrechts im Hinblick auf die Herstellerverantwortlichkeit bei Schädigungen durch tiefe neuronale Netze.

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Die Arbeit beleuchtet das Phänomen Artificial Intelligence aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme. Artificial Intelligence ist spätestens, seitdem der Chatbot »ChatGPT« einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, in aller Munde. Darüber hinaus zeigen weitere Anwendungsfälle wie das autonome Fahren, dass die A.I.-Technologie zwar einerseits ein enormes Potential birgt, andererseits aber auch nicht unerhebliche Gefahren. Die Arbeit untersucht das Phänomen Artificial Intelligence, konkret die Technologie des sogenannten Deep Learning, vor diesem Hintergrund aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme. Inhaltsverzeichnis 1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand Einleitung Artificial Intelligence Strafrechtliches »Potential« von Artificial Intelligence Fragestellung und Umgrenzung des Untersuchungsgegenstands 2. Das fahrlässige A.I.-Erfolgsdelikt Einstieg in die Untersuchungen zum fahrlässigen Erfolgsdelikt Verursachung des Erfolgseintritts Fahrlässigkeit Eigenverantwortliche Selbstgefährdung Erfolgsverursachung »durch« Fahrlässigkeit (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) Eigenverantwortliches Dazwischentreten von A.I.-Systemen 3. Das vorsätzliche A.I.-Erfolgsdelikt Vorsätzliche Erfolgsdelikte und A.I. Vorsatz Täterschaft und Teilnahme 4. Zusammenfassung der Ergebnisse, Fazit und Ausblick de lege ferenda Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse Fazit zur Leistungsfähigkeit des geltenden Strafrechts Ausblick de lege ferenda Glossar Literatur- und Stichwortverzeichnis

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Artificial Intelligence und Strafrecht., Milan Schäfer

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2024
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