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Die Untersuchung legt ein dogmatisches Fundament für die Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und entwickelt ein Delegationsmodell, das die gläubigerschützende Wirkung dieser Höchstpersönlichkeit berücksichtigt. Es wird dargelegt, dass Verstöße gegen die Höchstpersönlichkeit nicht zur Unwirksamkeit der Rechtshandlung führen, jedoch eine anteilige Vergütungskürzung des Verwalters nach sich ziehen. Zunächst wird herausgearbeitet, dass höchstpersönliches Handeln den Gläubigerschutz vermittelt. Ein Vergleich mit anderen höchstpersönlichen Ämtern verdeutlicht, dass Gläubiger im Insolvenzverfahren auf die höchstpersönliche Amtsführung angewiesen sind. Das Verständnis der Höchstpersönlichkeit als gläubigerschützendes Element wird weiter vertieft, indem die qualitätsfördernde Wirkung der Delegation an fachkundiges Personal betrachtet wird. In Anlehnung an die gesetzgeberische Wertung in der Eigenverwaltung wird ein neues Delegationsmodell entwickelt. Auf der Rechtsfolgenseite zeigt die Untersuchung, dass Verstöße gegen die Höchstpersönlichkeit die Wirksamkeit der Rechtshandlung nicht beeinträchtigen, aber die Vergütung des Verwalters reduzieren können. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Begriffsverständnis, die Delegationsbefugnis sowie die Implikationen der Höchstpersönlichkeit für die Haftung und Vergütung behandeln.
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Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes., Paul Schädel
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- 2022
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