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In der Rechtsentwicklung der Vorstandshaftung nach 93 I 2 AktG zeichnet sich ein overenforcement ab. Dies resultiert aus den hohen Anforderungen der Gerichte an die Inanspruchnahme des Haftungsfreiraums. Die (analoge) Anwendung der Haftungsprivilegierung außerhalb des originären Anwendungsbereichs dieser Norm wird immer bedeutender. Schadensersatzklagen gegen Vorstände haben in den letzten Jahren zugenommen. Daher hat die Frage nach einem over- oder underenforcement der Vorstandshaftung stark an Bedeutung gewonnen. Im ersten Teil der Arbeit wird die Rechtsentwicklung der Haftung zu jedem Tatbestandsmerkmal des 93 I 2 AktG gesondert untersucht, was eine differenzierte Beurteilung dahin erlaubt, ob die Anforderungen der Rechtsprechung an die Inanspruchnahme des Haftungsfreiraums zu hoch oder zu niedrig sind und welcher Änderungsbedarf besteht. Im zweiten Teil werden die im Zuge der zunehmenden Regulierung der Wirtschaft durch den Gesetzgeber immer wichtiger werdenden Fallgestaltungen außerhalb des originären Anwendungsbereichs des 93 I 2 AktG im Hinblick auf eine mögliche Haftungsprivilegierung (insb. Analogie) untersucht. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis - A. Einleitung - B. Rechtsentwicklung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der business judgment rule - C. Anwendung des § 93 I 2 AktG auf Fallkonstellationen außerhalb seines originären Anwendungsbereichs - D. Gesamtergebnis - Literaturverzeichnis - Rechtsprechungsverzeichnis
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Die business judgment rule (§ 93 I 2 AktG) in der Entscheidungspraxis, Claudia Fobe
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