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Das unionsrechtliche Kontrollkriterium der geordneten Rechtspflege im Rechtsverkehr mit Drittstaaten: lis pendens, effet réflexe und indirekte Zuständigkeit.

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Die Arbeit untersucht das Kriterium der geordneten Rechtspflege in Art. 33 und 34 der Brüssel Ia-VO und grenzt es durch eine rechtsvergleichende Analyse von der forum non conveniens-Lehre des englischen Rechts ab. Im Kontext des europäischen Zivilverfahrensrechts wird der Regelungsgehalt des Kontrollkriteriums sowie damit verbundene Rechtsfragen, wie das effet réflexe und das Spiegelbildprinzip nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, beleuchtet. Mit der Einführung der genannten Artikel wurden erstmals 'lis pendens'-Regeln für das Verhältnis zu Drittstaaten geschaffen. Eine Verfahrensaussetzung zugunsten eines vorrangigen Parallelverfahrens im Drittstaat ist an die Bedingung geknüpft, dass dies 'im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist'. Der Literatur zufolge weist dieses Kriterium Ähnlichkeiten zur Lehre vom 'forum non conveniens' auf. Die Arbeit widerspricht dieser Interpretation und beleuchtet den Regelungsgehalt der geordneten Rechtspflege im Rahmen der europäischen Zivilverfahrensrechts-Tradition. Der Autor plädiert für eine Überprüfung der drittstaatlichen Zuständigkeit anhand des Brüssel Ia-VO-Regimes und entwickelt eine umfassende Spiegelungsdogmatik. Zudem behandelt die Arbeit relevante Rechtsfragen zum effet réflexe sowie zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen im deutschen Recht.

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Das unionsrechtliche Kontrollkriterium der geordneten Rechtspflege im Rechtsverkehr mit Drittstaaten: lis pendens, effet réflexe und indirekte Zuständigkeit., Tobias Bachmeier

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2021
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