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Die Arbeit behandelt die Frage, ob Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften wirksam durch einen ausländischen Notar beurkundet werden können (sog. Substitution). Unter Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Anknüpfung werden die Gleichwertigkeitskriterien - mit besonderem Bezug zu dem Notariatswesen in der Schweiz - untersucht. In der Unternehmenspraxis stellt sich wiederholt die Frage, ob formbedürftige Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften auch durch einen ausländischen Notar wirksam beurkundet werden können. Trotz höchstrichterlicher Entscheidungen herrscht darüber immer noch ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Der Autor unterzieht die von dem 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aufgestellten Gleichwertigkeitskriterien einer umfassenden Analyse und zeigt das Erfordernis zusätzlicher Kriterien auf. Die Arbeit greift exemplarisch die Beurkundung durch die Urkundspersonen in vier Schweizer Kantonen heraus, welche Gegenstand zahlreicher Entscheidungen deutscher Gerichte gewesen sind. In rechtstatsächlicher Hinsicht werden die Motive für den "Beurkundungstourismus" im Lichte der Ergebnisse einer Befragungsstudie untersucht. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis - 1. Kapitel: Einleitung - 2. Kapitel: Kollisionsrechtliche Anknüpfung - 3. Kapitel: Der Notar im Beurkundungs- und Registerverfahren - 4. Kapitel: Die allgemeinen Voraussetzungen der Substitution - 5. Kapitel: Die besonderen Voraussetzungen der Substitution - 6. Kapitel: Die allgemeinen Substitutionsvoraussetzungen am Beispiel der Schweiz - 7. Kapitel: Rechtstatsächliche Betrachtung - 8. Kapitel: Fazit - Literaturverzeichnis - Anhang: Gebührentabelle als Anlage zum 7. Kapitel.
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Die Beurkundung von Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften im Ausland, Daniel Busemann
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- 2024
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