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Vorläufige Maßnahmen im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Kriterien für die gerichtliche Anordnungsentscheidung

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Insolvenzgerichte ordnen tagtäglich vorläufige Maßnahmen an, in aller Regel aber ohne sie näher zu begründen. Zudem liegen weder die Anordnungsvoraussetzungen noch die entscheidungsleitenden Kriterien ohne Weiteres auf der Hand und für Rechtsanwender wie Rechtssuchende bestehen erhebliche Unsicherheiten. Das liegt bereits darin begründet, dass die Verfahrenslage nicht homogen ist, sondern aufgrund der multipolaren Interessenlage stark variieren kann. Isabella Clemm entwirft einen umfassenden dogmatischen Unterbau für die gerichtliche Entscheidung über vorläufige Maßnahmen und systematisiert das relevante zeitliche Stadium zwischen Krise und Insolvenz ausgehend von Verfahrenstypen. Daraus entsteht ein praktisch handhabbares Modell für die gerichtliche Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren.

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Vorläufige Maßnahmen im Sanierungs- und Insolvenzrecht, Isabella Clemm

Idioma
Publicado en
2024
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(Tapa blanda)
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Título
Vorläufige Maßnahmen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
Subtítulo
Kriterien für die gerichtliche Anordnungsentscheidung
Idioma
Alemán
Editorial
Mohr Siebeck
Publicado en
2024
Formato
Tapa blanda
ISBN13
9783161628276
Serie
Descripción
Insolvenzgerichte ordnen tagtäglich vorläufige Maßnahmen an, in aller Regel aber ohne sie näher zu begründen. Zudem liegen weder die Anordnungsvoraussetzungen noch die entscheidungsleitenden Kriterien ohne Weiteres auf der Hand und für Rechtsanwender wie Rechtssuchende bestehen erhebliche Unsicherheiten. Das liegt bereits darin begründet, dass die Verfahrenslage nicht homogen ist, sondern aufgrund der multipolaren Interessenlage stark variieren kann. Isabella Clemm entwirft einen umfassenden dogmatischen Unterbau für die gerichtliche Entscheidung über vorläufige Maßnahmen und systematisiert das relevante zeitliche Stadium zwischen Krise und Insolvenz ausgehend von Verfahrenstypen. Daraus entsteht ein praktisch handhabbares Modell für die gerichtliche Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren.