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Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz

Zugleich ein Beitrag zur Dritthaftung des Abschlussprüfers

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Erste tiefgehende Untersuchung einer außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen bei der Verteilung eines unzureichenden beschränkten Haftungsfonds, Abgehen vom Prioritätsprinzip bei Fällen wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger*innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger*innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger*innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten. Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger*innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.

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Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz, Lukas Lobnik

Idioma
Publicado en
2022
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(Tapa blanda)
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Título
Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz
Subtítulo
Zugleich ein Beitrag zur Dritthaftung des Abschlussprüfers
Idioma
Alemán
Publicado en
2022
Formato
Tapa blanda
Páginas
228
ISBN13
9783704689443
Serie
Descripción
Erste tiefgehende Untersuchung einer außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen bei der Verteilung eines unzureichenden beschränkten Haftungsfonds, Abgehen vom Prioritätsprinzip bei Fällen wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger*innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger*innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger*innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten. Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger*innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.