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Das subjektiv-öffentliche Recht des Gemeindebürgers

Zur Bindungswirkung kommunaler Bürgerentscheide

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Die kommunalverfassungsrechtlichen Normen zur Bindungswirkung von Bürgerentscheiden verleihen dem Gemeindebürger ein subjektiv-öffentliches Recht, das ihm ermöglicht, die Beachtung des Ergebnisses eines Bürgerentscheids einzuklagen. Dabei bleibt der Bürger Grundrechtsträger und wird durch die Abstimmung nicht Teil der kommunalen Organstruktur. Die Untersuchung widmet sich der Frage, ob und wie aus diesen Normen ein solches Recht abgeleitet werden kann, um die Beachtung des Bürgerentscheids durch das gewählte Vertretungsorgan zu erzwingen. Andernfalls wäre der Bürger auf die Kommunalaufsicht angewiesen, deren Eingreifen nicht beansprucht werden kann, da sie nur im objektiv-öffentlichen Interesse handelt. Die Autorin analysiert die relevante verwaltungs- und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und interpretiert die entsprechenden Normen. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt, der zwischen den bestehenden Ansätzen der Rechtsprechung und der Gesetzesauslegung vermittelt. Das Inhaltsverzeichnis umfasst die Einleitung, die Untersuchungsthemen, eine Analyse der Grundlagen und der Rechtsprechung, die Auslegung der Bindungsklauseln sowie den vermittelnden Lösungsansatz und die Ergebnisse der Untersuchung. Ein Anhang bietet die Bindungsklauseln der Kommunalverfassungen in den 13 Bundesländern und ein Literaturverzeichnis.

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Das subjektiv-öffentliche Recht des Gemeindebürgers, Sabrina Rita Müller

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2021
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